Im August 1751 brannte es im Haus von Hans Michel-Prader in Monstein. Menschenleben waren zum Glück nicht zu beklagen. Aber Hans Michel war wohl gerade der Vorsitzende (Alpmeister oder -vogt) der Alpgenossenschaft an der Inneralp, jedenfalls verbrannten den Inneralpigern bei der Gelegenheit ihre Satzungen. So setzten sie sich unverzüglich hin, rekonstruierten, so gut sie sich erinnern konnten, die alte Ordnung und erneuerten sie behutsam. Auch die Oberalpiger hatten eine solche Weidordnung (diese, von 1603, folgt im nächsten Monsteiner Hermes). Die beiden sind einander im Inhalt und Aufbau sehr ähnlich.
In dieser Ausgabe wird als ein Schwerpunkt die Ordnung der Inneralp von 1751/57 vorgestellt und besprochen (die Originalurkunde wird vermisst, es gibt aber Abschriften), ferner von zwei Streitfällen zwischen den Ober- und den Inneralpigern in Sachen Waldnutzung berichtet (1709 und 1733), und als zweiter Schwerpunkt wird die älteste Waldordnung der Nachbarschaft Monstein (Originalurkunde von 1724) transkribiert und besprochen.
Diese Dokumente sind eindrückliche Zeugnisse der demokratischen Selbstbestimmung des kleinen Walserdörfchens und zeugen überdies von einem bemerkenswerten Bewusstsein für Fragen der Nachhaltigkeit.

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